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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DES UNTERNEHMENS ALEXANDER GROH FREMDENFÜHRER


1  Umfang der Leistung

1.1  Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen einem Auftraggeber (Kunden, Gast, Geschäftspartner oder Incomer) und dem Unternehmen (in weiterer Folge als Fremdenführer bezeichnet), das die in den Punkten 1.2 und 1.3 angeführten Leistungen erbringt, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

1.2  Der Leistungsumfang gegenüber dem Auftraggeber umfasst grundsätzlich Fremdenführungen in der allgemein üblichen Form (feste Rundgänge und Spaziergänge laut Angebot des Fremdenführers; Führungen durch Museen, Besuche von Sehenswürdigkeiten etc.; Bus- und Stadtrundfahrten; Tagesausflüge; spezielle Stadtrundgänge und andere übliche Leistungen nach Vereinbarung). Allfällige Zusatzleistungen sind nicht per se vorgesehen und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

1.3  Typische Sonderleistungen (z. B. Flughafentransfer, Heurigenbesuch, Restaurantbesuch, Kaffeehausbesuch, Begleitung zu einer Kulturveranstaltung, Vortrag) sind möglich und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

1.4  Der Fremdenführer verpflichtet sich, alle übernommenen Aufträge nach bestem Wissen und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen.


2  Zustandekommen und Änderungen eines Auftrages

2.1  Privatkunden

2.1.1  Bei Aufträgen von Privatkunden sind grundsätzlich sowohl die Vorbestellung von Leistungen aus dem Angebot des Fremdenführers als auch die Teilnahme an festen Rundgängen oder Spaziergängen zu vom Fremdenführer angekündigten Terminen ohne Voranmeldung möglich.

2.1.2  Bei Vorbestellung einer Leistung gilt:

2.1.2.1  Der Auftraggeber erhält eine schriftliche Auftragsbestätigung per Post oder E-Mail. Mit Erhalt dieser Auftragsbestätigung und Annahme der darin angegebenen Daten (Leistungsumfang und Preis) ohne Widerspruch binnen einer Woche gelten der Auftrag als zustande gekommen, die angefragte Leistung zum vereinbarten Termin im vereinbarten Umfang als gebucht und die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen als anerkannt.

2.1.2.2  Änderungen der laut Auftragsbestätigung fixierten Führungsdaten (zum Beispiel Verkleinerung oder Vergrößerung der Gruppe, anderer Treffpunkt oder andere Dauer der Führung) sind zeitgerecht mit dem Fremdenführer abzusprechen.

2.1.2.3  Es wird ausdrücklich auf die Stornobedingungen unter Punkt 8.2 verwiesen. (NB: Sollte bei Buchungen für eine Gruppe wegen Größenbeschränkungen eines Museums bei Besuchergruppen o. ä. eine Zweiteilung der Gruppe mit Einbeziehung eines zweiten Fremdenführers vorgenommen worden sein, die durch eine Verkleinerung hinfällig wird, gelten bezüglich der Stornierung des Auftrages an den zweiten Fremdenführer die unter Punkt 8.2 festgesetzten Stornogebühren für jene Leistung, die der zweite Fremdenführer erbringen sollte.)

2.1.3  Bei festen Rundgängen oder Spaziergängen ohne Notwendigkeit der Vorbestellung gelten mit der Bezahlung des Führungsentgelts der Auftrag als zustande gekommen, die Leistung im vorangekündigten Umfang als gebucht und die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen als anerkannt. Änderungen aller Art (z. B. der vorgesehenen Route) sind nur im Einverständnis aller Teilnehmer möglich.

2.2  Firmenkunden

2.2.1  Eine Terminanfrage eines Incomers oder Geschäftspartners gilt prinzipiell als für beide Seiten unverbindlich, solange keine Einigung über den Auftrag hinsichtlich Termin, Leistungsumfang und Preis erzielt wurde.

2.2.2  Ein Auftrag kommt zustande, wenn der Fremdenführer dem Auftraggeber über die angefragten Leistungen per Post oder E-Mail ein schriftliches Angebot legt und der Auftraggeber dieses in der Folge ebenfalls schriftlich bestätigt. Dafür gelten folgende Fristen (gerechnet mit dem Tag der Angebotslegung als erstem Tag) als verbindlich:

2.2.2.1  Liegt der Leistungstermin mehr als vier Wochen in der Zukunft, muss die Bestätigung binnen zwei Wochen einlangen;

2.2.2.2  liegt der Leistungstermin mehr als zwei, jedoch maximal vier Wochen in der Zukunft, muss die Bestätigung binnen drei Tagen einlangen;

2.2.2.3  liegt der Leistungstermin maximal zwei Wochen in der Zukunft, muss die Bestätigung binnen einem Tag einlangen.

2.2.3  Bei Nichteinlangen der Auftragsbestätigung innerhalb der unter Punkt 2.2.2 angegebenen Frist sieht sich der Fremdenführer nicht an die Vereinbarung gebunden.

2.2.4  Es wird ausdrücklich auf die Stornobedingungen unter Punkt 8.2 verwiesen.


3  Gruppenführungen

3.1  Bei Stadtspaziergängen sollte die Gruppengröße aus Sicherheitsgründen 35 Personen nicht überschreiten.

3.2  Bei Museen und anderen Sehenswürdigkeiten gelten mitunter unterschiedliche Beschränkungen der Gruppengrößen, über die der Fremdenführer den Auftraggeber gegebenenfalls im Vorfeld unterrichtet.

3.3  Bei Verspätung der Gruppe wartet der Fremdenführer am vereinbarten Treffpunkt 60 Minuten über die vereinbarte Anfangszeit der Führung hinaus. Bei vorhersehbarer Verspätung wird der Auftraggeber ersucht, den Fremdenführer frühestmöglich unter der Telefonnummer +43 699 12239013 zu verständigen. Bei Verspätung der Gruppe besteht kein Anspruch auf eine Führung in vollem Zeitumfang. Eine mögliche Verlängerung hängt von der Verfügbarkeit des Fremdenführers ab und wird gemäß den jeweils gültigen Tarifen in Rechnung gestellt.


4  Verspätung oder Verhinderung des Fremdenführers

4.1  Im Falle einer Verspätung des Fremdenführers (die unter besonders widrigen Umständen passieren kann) verpflichtet sich der Auftraggeber, 15 Minuten über die vereinbarte Anfangszeit der Führung hinaus am vereinbarten Treffpunkt zu warten. Der Auftraggeber wird ersucht, mit dem Fremdenführer unter der Telefonnummer +43 699 12239013 Rücksprache zu halten, sofern dieser ihn nicht seinerseits unter der bei Auftragserteilung bekanntgegebenen Telefonnummer kontaktiert. Eine mögliche Verlängerung des vereinbarten Zeitrahmens hängt von der Verfügbarkeit des Fremdenführers und den Möglichkeiten des Auftraggebers ab und wird nicht in Rechnung gestellt. Ebenso wenig wird die Wartezeit auf den Fremdenführer in Rechnung gestellt. Ersatzansprüche welcher Art auch immer bestehen gegenüber dem Fremdenführer nicht.

4.2  Im Falle einer unvorhersehbaren beziehungsweise unvermeidbaren Verhinderung verpflichtet sich der Fremdenführer, den Auftraggeber frühestmöglich in Kenntnis zu setzen. Der Fremdenführer wird versuchen, adäquaten Ersatz zu finden, kann für den Erfolg dieser Bemühungen jedoch keine Garantie übernehmen.


5  Haftungsausschlüsse

5.1  Für alle Führungen gilt, dass eine Teilnahme ausnahmslos auf eigene Gefahr erfolgt und keinerlei Haftung für Schäden welcher Art auch immer übernommen werden kann. Die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren kann aus diesem Grund nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten oder bevollmächtigten Person (z. B. Lehrkraft) akzeptiert werden.

5.2  Verweise auf der Website des Fremdenführers (https://www.groh.guide): Für Inhalte Dritter, auf die mittels direkter oder indirekter Verweise hingewiesen wird, schließt der Fremdenführer jegliche Haftung aus. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verknüpften Seiten hat der Fremdenführer keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert sich der Fremdenführer hiermit ausdrücklich von allen Inhalten der verknüpften Seiten.


6  Höhere Gewalt

6.1  Für den Fall der höheren Gewalt besteht wechselseitige Informationspflicht, das heißt bei Kenntnis eines entsprechenden Ereignisses hat der Fremdenführer den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen und umgekehrt. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Fremdenführer als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch dem Fremdenführer Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen beziehungsweise Leistungen zu geben. Eine Stornogebühr wird in diesem Fall nicht verrechnet.

6.2  Als höhere Gewalt sind insbesondere anzusehen: Arbeitskonflikte; Kriegshandlungen; Bürgerkrieg; Epidemien oder Pandemien und deren Folgen sowie kurzfristige behördliche Gegenmaßnahmen; Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit des Fremdenführers, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen; Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit des Auftraggebers, den vereinbarten Termin einzuhalten, entscheidend beeinträchtigen.


7  Schadenersatz

Alle Schadenersatzansprüche gegen den Fremdenführer sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.


8  Preise, Stornobedingungen und Zahlungsbedingungen

8.1  Preise

8.1.1  Die Preise zu den Angeboten des Fremdenführers werden auf dessen Website https://www.groh.guide bei den jeweiligen Angeboten angeführt.

8.1.2  Programmerstellungen werden gesondert nach Aufwand verrechnet.

8.2  Stornobedingungen

8.2.1  Stornogebühren sind gesondert für jede einzelne abgesagte Führung zu entrichten, wobei der Stornierungstag und der vereinbarte Führungstag für die Fristberechnung hinzuzählen:

8.2.1.1  Bei Stornierung einer Leistung bis 14 Tage vor dem Führungstermin fällt keine Stornogebühr an;

8.2.1.2  bei Stornierung im Zeitrahmen von 13 bis 4 Tagen vor dem vereinbarten Leistungstermin werden 50 % des Führungspreises verrechnet (ausgenommen höhere Gewalt);

8.2.1.3  bei Stornierung innerhalb der letzten 3 Tage vor dem vereinbarten Leistungstermin werden 100 % des Führungspreises verrechnet (ausgenommen höhere Gewalt);

8.2.1.4  bei Nichterscheinen des Auftraggebers beziehungsweise der Gruppe oder Nichtzustandekommen der Führung aus Gründen, die im Bereich des Auftraggebers liegen, werden 100 % des Führungspreises verrechnet (ausgenommen höhere Gewalt).

8.2.2  Stornogebühren verstehen sich netto ohne Umsatzsteuer.

8.2.3  Bei Vorauszahlung des Führungspreises durch den Auftraggeber verpflichtet sich der Fremdenführer, den nach Abzug der Stornogebühr verbleibenden Restbetrag schnellstmöglich an den Auftraggeber rückzuerstatten, sofern nicht anderes (zum Beispiel Verrechnung als Anzahlung auf einen neuen Auftrag) vereinbart wird.

8.3  Zahlungsbedingungen

8.3.1  Verschiedene Zahlungsarten sind möglich:

8.3.1.1  Barzahlung: Jedes Barinkasso durch den Fremdenführer erfolgt vor Leistungsbeginn. Barzahlung ist sowohl bei Rundgängen oder Spaziergängen ohne Voranmeldung als auch bei vorheriger Rücksprache im Falle einer kurzfristigen Buchung bei vorbestellten Leistungen möglich.

8.3.1.2  Banküberweisungen: Jede Banküberweisung muss für den Empfänger spesenfrei innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungserhalt erfolgen.

8.3.2  Mahnspesen und Verzugszinsen: Bei schriftlicher Mahnung werden Mahnspesen in Höhe von 5,00 € verrechnet. Die Verzugszinsen betragen 1 % pro Monat (12 % pro Jahr).


9  Eigentumsvorbehalt

Alle Führungen sind urheberrechtlich geschützt. Somit sind keinerlei Ton- oder Bildaufnahmen zulässig.


10  Datenschutz

10.1  Die vom Auftraggeber bekanntgegebenen Daten werden nach den Bestimmungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung und des Datenschutzgesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung streng vertraulich behandelt, es sei denn, es besteht eine gesetzliche und rechtliche Notwendigkeit, Rechte oder Eigentum des Fremdenführers zu verteidigen oder die Interessen Dritter zu schützen.

10.2  Der Fremdenführer ist zur Übernahme der ihm vom Auftraggeber bekanntgegebenen Daten (Anrede, Name, Postadresse, Mobiltelefonnummer und E-Mail-Adresse) in seine Kundenkartei berechtigt und verpflichtet sich dazu, diese vertraulich zu behandeln, sie ausschließlich für eigene Zwecke im Rahmen der Auftragsabwicklung zu nutzen und sie keinesfalls an Dritte weiterzuleiten. Solche Zwecke sind typischerweise eine Angebotslegung, Rückfragen an den Auftraggeber oder eine allfällige Rechnungslegung.

10.3  Sollte der Auftraggeber dies wünschen, werden nach einer diesbezüglichen schriftlichen Bekanntgabe per Brief oder E-Mail beziehungsweise über das Widerrufsformular auf der Website https://www.groh.guide die auf ihn bezogenen Daten im vollen Umfang aus der Kundenkartei gelöscht. Allerdings bleiben hierbei gesetzliche Aufbewahrungsfristen, die persönliche Daten beinhaltende Dokumente wie beispielsweise Rechnungen betreffen, unangetastet.

10.4  Im Rahmen der Sorgfaltspflicht werden besonders alle Anfragen gemäß der europäischen Datenschutzgrundverordnung bezüglich Auskunftsrecht (Artikel 15), Richtigstellung (Artikel 16), Löschung (Artikel 17), Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18), Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20) und Widerspruch (Artikel 21) raschestmöglich bearbeitet.


11  Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen (zum Beispiel, weil Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten) berührt die Wirksamkeit und Gültigkeit dieses Dokumentes sowie eines unter Bezugnahme darauf geschlossenen Vertrages im Übrigen nicht. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.


12  Schriftform

Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Fremdenführer bedürfen der Schriftform.


13  Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1  Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz des Fremdenführers. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das am Sitz des Fremdenführers sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.

13.2  Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts als vereinbart.

13.3  Im Falle von unklaren oder widersprüchlichen Auslegungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt der Wortlaut der deutschen Version gegenüber den Versionen auf Niederländisch und Schwedisch als maßgeblich.



NB: Alle in diesen AGB verwendeten Personenbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen und beziehen sich gleichermaßen auf alle sechs verschiedenen Eintragsoptionen für die Kategorie Geschlecht.